Halbgeschoss
Ein Halbgeschoss (auch Zwischengeschoss oder Hochparterre) ist eine versetzte Wohnebene, so dass auf halber Raumhöhe bereits der nächste Raum beginnt.
Ein Halbgeschoss (auch Zwischengeschoss oder Hochparterre) ist eine versetzte Wohnebene, so dass auf halber Raumhöhe bereits der nächste Raum beginnt.
Unter Halbzeug versteht man ein einen vorgefertigten Gegenstand wie beispielsweise ein Rohr oder ein Metallblech.
Der Hausanschluss bezeichnet die intakte Verbindungsstelle zu den Leitungen der Gas-, Wasser,- Strom oder Fernwärme der jeweiligen Versorgungsunternehmen. Auch Leitungen der Telekommunikation und der Abwasserentsorgung zählen zum Hausanschluss.
Bei Verfügbarkeit kann hierzu auch der Anschluss für Kabelfernsehen zählen. Meist erfolgt der Empfang über eine
Satellitenanlage, welche auf dem Dach montiert ist und vom Elektroinstallateur installiert wird.
Zum Hausanschluss gehört die Abzweigung am Versorgungsnetz außerhalb des Gebäudes, die Mauerdurchführung am Gebäude Hauseinführung), sowie die Leitungen bis zur Hauptsicherung bzw. Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes. Die Mauereinführung erfolgt in der Regel durch einen Mehrsparten-Hausanschluss (MSH) welcher den Vorteil hat, alle Versorgungsleitungen inklusive Telekommunikationskabel platzsparend und zentral in den Hausanschlussraum überführen zu können.
Für einen Neubau muss vorab die Realisierbarkeit der notwendigen Hausanschlüsse bei den zuständigen Versorgungsunternehmen geklärt werden. Hierbei wird z. B. geklärt, ob ein Erdgasanschluss für das Grundstück vorhanden ist bzw. ein Flüssiggastank benötigt wird oder die Möglichkeit für einen Anschluss an Fernwärme besteht. Für den Elektrizitätsanschluss ist heute ein Erdkabel üblich.
Nach der Klärung der Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten, stellt der Bauherr bzw. Grundstückseigentümer einen Antrag zur Ausführung des entsprechenden Hausanschlusses bei den zuständigen Versorgungsunternehmen.
Im Rahmen der Immobilienfinanzierung bezeichnet die Haushaltspauschale den Mindestbetrag, der nach Abzug der monatlichen Kreditrate den Lebensunterhalt sichern soll. Dieser wird von den Kreditinstituten festgelegt.